Auf der Kreistagssitzung am 29.06.2026 wurde §5 Medienöffentlichkeit der Hauptsatzung dahingehend geändert, dass Film-und Tonaufnahmen der Kreistagssitzungen nun ausschließlich dem Landkreis vorbehalten sind. Verlinkungen auf die Aufzeichnung des Livestreams (der 6 Monate im Netz verfügbar bleibt), sind gestattet, aber nicht die Verbreitung von Ausschnitten.
Die Rede der AfD Fraktionsvorsitzenden, Anke Lindszus, zu diesem Thema (HIER die Rede auf Youtube):
Sehr geehrter Herr Landrat, verehrte Ratsmitglieder, liebe Zuhörer,
der neuen Satzungsentwurf zur Medienöffentlichkeit sieht vor, dass Kreistagssitzungen neben dem Livestream auch wieder ! zeitversetzt über die Mediathek des Landkreises anzusehen sind. Er erlaubt auch Dritten das Setzen von Links in diese Mediathek.
Wenn ich dann wieder meine Reden für unser Internetseite transkribiere und auf die Internetseite stelle, kann zur originalen Rede verlinkt werden und ein Interessent kann sie sehen. (6 Monat lang). Soweit so gut.
Neu ist aber, dass nur der Landkreis selbst oder von ihm Beauftragte Aufnahmen machen und veröffentlichen dürfen. Gestrichen sind „die Medien“.
Es hat Sie offensichtlich sehr gestört, dass wir zur letzten Sitzung ein eigenes Medienteam mitgebracht haben.
Aber was heißt das noch? Auch der NDR hat schon in diesem Raum gefilmt – zum Beispiel zum Thema Wolf. Das wäre wohl künftig auch nicht mehr möglich. Oder wird der NDR dann vom Landkreis „beauftragt“?
Wir finden diese Einschränkung absurd. Wir tagen hier doch öffentlich. „01.07.2026 Kreistag Stade: Thema Medienöffentlichkeit – Nutzung der Mediathek des Kreistages“ weiterlesen